
Die Bundesregierung macht Druck bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung – Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026/27
Die Bundesregierung treibt die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit einem neuen Gesetzentwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz voran. Kernpunkte sind die Öffnung des haftungsarmen Sozialpartnermodells für branchenfremde Tarifverträge, die Einführung eines Opting-Out-Modells auch über Betriebsvereinbarungen sowie Verbesserungen beim Förderbetrag für Geringverdiener. Außerdem soll die Abfindung von Bagatellanwartschaften erleichtert, der Rentenübergang flexibilisiert und das Fortführungsrecht nach entgeltfreien Zeiten ausgeweitet werden. Trotz positiver Ansätze bleiben zentrale Forderungen der Verbände wie die Absenkung von Garantievorgaben oder der Wegfall der Schriftform unberücksichtigt. Die meisten Neuerungen sollen 2026 oder 2027 in Kraft treten.